Grundbuchauszug und Kaufverträge

Mein Nachbar – Mein Recht

| m.draxler

Gute Nachbarschaft ist mitunter keine leichte Übung. Was dem einen sein „Gutes Recht“ ist mag für den anderen vielleicht schon eine schwere Störung sein. Hier ist eine kleine Auswahl zum Nachbarschaftsrecht:

  • Ungebührlicher und störender Lärm ist – unabhängig von der Tages- oder Nachtzeit – eine strafbare Verwaltungsübertretung. Bringt das nachbarschaftliche Gespräch nichts und auch nicht die Anzeige bleibt noch die Unterlassungsklage, wenn das ortsübliche Ausmaß überschritten und die ortsübliche Benützung des Grundstückes wesentlich beeinträchtigt ist.
  • Hundegebell muss – im Rahmen von nicht „ungebührlich“ – geduldet werden. Darüber hinaus ist es ein Verwaltungsdelikt.
  • Das Katzenklo in meinem Gemüsegarten muss aber geduldet werden. Hier hilft weder Verwaltung noch Gericht, es muss bei praktischen Abwehrmaßnahmen bleiben.
  • Schatten von Bäumen und Sträuchern kann man i.d.R. rechtlich nur verhindern, wenn dabei das ortsübliche Maß überschritten, die ortsübliche Benutzung des Grundstücks wesentlich beeinträchtigt wird und die Beeinträchtigung unzumutbar ist. Zulässige Maßnahmen sind Abschneiden von Ästen und Wurzeln auf eigenem Grund unter Schonung der Pflanze und auf eigene Kosten und das Ernten von Obst auf überhängenden Ästen.

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