Mediation, Schlichtung und Vermittlung im Notariat Perchtoldsdorf

Mediation

Leistungen

Mediation im Notariat Perchtoldsdorf

das lässt sich verhandeln – Recht ohne Streit

Vermittlung – Schlichtung – Mediation
In Rechtsangelegenheiten muss nicht viel passieren und es stehen einander unversöhnliche Standpunkte gegenüber. Gesetze regeln nun einmal nicht persönliche Beziehungen. Verträge können manchmal, obwohl einmal gut gemacht, unvorhergesehene geänderte Verhältnisse nicht befriedigend regeln. Wenn die Beteiligten eines Konflikts nicht selbst zu einer Lösung kommen bleibt der Weg zu Gericht mit ungewissem Ausgang, ungewissen Kosten und der Aussicht auf eine Lösung, die mit staatlicher Gewalt durchgesetzt werden wird.

Verhandeln statt klagen
Vermittlungsmethoden wie Mediation helfen den Beteiligten an einem Konflikt, die sich zwar nicht auf eine Lösung, aber darauf einigen können, sich bei der Verhandlung einer Lösung unterstützen zu lassen. Scheitert die Vermittlung, ist der Weg zu Gericht offen. Bei Erfolg kann das Ergebnis in eine rechtliche Form gebracht werden, die wie ein Gerichtsurteil wirksam ist.

Warum sollte ich es bei Erbschaftsstreitigkeiten mit Mediation versuchen?
Vermittlungen im Notariat in Perchtoldsdorf haben oft Erbschaftsstreitigkeiten zum Gegenstand. Im Verlassenschaftsverfahren ist wenig Raum für eine ausreichende Auseinandersetzung unter den Beteiligten in einer emotional stark belasteten Situation. Trauer und andere starke – erst jetzt im Todesfall eines Angehörigen hochkommende Gefühle – stehen sachlichen und für alle befriedigenden Lösungen im Wege. Eine Unterbrechung des Verfahrens und die Einigung auf Mediation oder eine andere geeignete Vermittlungsmethode wirkt entlastend für die Beteiligten und spart schließlich Verfahrenskosten.

Wozu Wirtschaftsmediation und wann macht sie Sinn?
Im Wirtschaftsleben braucht es schnelle Entscheidungsprozesse und Vertraulichkeit über Firmeninterna, sodass für die Lösung von Konflikten ein öffentliches und langes Gerichtsverfahren meist ungeeignet ist. Der Versuch einer außergerichtlichen Einigung macht hier Sinn. Gesellschaftsverträge, besonders wenn sie nicht ausführlich verhandelt und individuell gestaltet worden sind, halten der Änderung in den Verhältnissen zwischen den Gesellschaftern manchmal nicht stand. Der Arbeitseinsatz der Gründer bleibt zum Nachteil eines Gesellschafters nicht gleich, in unternehmerischen Entscheidungen ist der Konsens immer schwieriger zu finden… Verträge müssen gelebt werden. Dabei entstehen mitunter Spannungen, Standpunkte – siehe oben.

Wie steht es um Vertraulichkeit und Neutralität in der Mediation?
Über die Verschwiegenheitsverpflichtung der Notare hinaus gilt für die Zivilrechtsmediation ein erweiterter Vertrauensschutz, sodass der Mediator zu einer Aussage vor Gericht über den Inhalt der Mediation in keinem Fall gezwungen werden kann. Die Neutralität, besser noch “Allparteilichkeit”, des Mediators stellt sicher, dass das Vermittlungsverfahren fair und ohne jegliche Bevorteilung eines Beteiligten abläuft.

Mit welchen Kosten muss ich rechnen?
Die Kosten werden im Einzelfall auf Basis eines Stundensatzes für die Verhandlung vereinbart. Die Erstellung von Urkunden wird gesondert beauftragt und nach Notariatstarif bzw. Rechtsanwaltstarif in Rechnung gestellt.

 

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