Rechtsberatung ist…
…nicht bloß die Antwort auf eine Frage. Lebenssituationen sind schließlich mehr als ein Rechtsthema. Sie haben persönliche, familiäre, soziale, wirtschaftliche, moralische und viele andere Aspekte. In der Rechtsberatung beziehen wir diese Aspekte mit ein und denken mit Ihnen an mögliche Entwicklungen in der Zukunft. Dabei legen wir besonderen Wert auf die Einbeziehung der Interessen aller beteiligter Personen, decken künftige Kostenfallen auf und empfehlen Lösungen, die Streit vermeiden.
Wann sollte ich eine notarielle Beratung in Anspruch nehmen?
Rechtsberatung vor Gründung einer Gesellschaft, vor Eheschließung, vor gemeinsamem Hausbau bei Lebensgemeinschaft, vor Verlust der eigenen Entscheidungsfähigkeit usw.: Es ist nie zu früh, um in eigenen Angelegenheiten – auch rechtlich – Bescheid zu wissen. In der Praxis suchen uns Klientinnen und Klienten leider allzu oft erst auf, wenn ein Schaden schon eingetreten ist, der sich bei rechtzeitiger Information hätte leicht vermeiden lassen.
Mit welchen Kosten für Rechtsberatung muss ich rechnen?
Die erste Rechtsberatung beim Notar ist kostenlos. – Ein Erstgespräch im zeitlichen Rahmen von 20 Minuten gibt Ihnen in der Regel einen guten Überblick über Ihr Rechtsthema. Detaillierte Beratungen berechnen wir nach vereinbartem Stundensatz. Wir verrechnen Kosten für Erhebungen bei Finanzamt, Grundbuch oder Firmenbuch und die Vorausberechnung von Übertragungskosten, die Berechnung von Grunderwerbssteuer, Eintragungsgebühr und Immobilienertragssteuer, unabhängig davon, ob ein Rechtsgeschäft dann zustande kommt oder nicht. Selbstverständlich erhalten Sie auch auf Basis der erhobenen Daten eine Kalkulation der Notariatsgebühr. Kosten für Sie entstehen immer erst auf Grundlage eines von Ihnen erteilten schriftlichen Auftrags.
Bietet ein Notar auch Vermögensplanung an?
In den Bereichen Immobilienrecht, Familienrecht, Gesellschaftsrecht und Erbrecht beraten wir regelmäßig unter den Aspekten Vermögenssicherung und kostenoptimierter Übertragung und Weitergabe. Hier steht ein breites Angebot an notariellen Regelungsmöglichkeiten zur Verfügung.
Was bedeutet konkret “Der Notar ist zur Unparteilichkeit verpflichtet”?
Bei Rechtsgeschäften mit mehreren Beteiligten, etwa bei Verhandlung eines Liegenschaftskaufvertrages, ist der Notar verpflichtet, allen Vertragsparteien die für sie erforderlichen Informationen zu geben und für eine rechtlich faire Abwicklung zu sorgen. Er klärt die Beteiligten über erkennbare Risken im Zusammenhang mit dem beabsichtigten Rechtsgeschäft auf und schlägt die jeweils für eine korrekte und sorgenfreie Abwicklung des Rechtsgeschäftes nötigen Maßnahmen vor.
Die Juristen des Notariats Perchtoldsdorf
sind Ihre Experten im Immobilienrecht, Familienrecht, Erbrecht und Unternehmensrecht mit Schwerpunkt in Perchtoldsdorf, dem Bezirk Mödling (von Guntramsdorf, Vösendorf bis Wiener Neudorf) sowie im Süden Wiens.
Sie benötigen einen Termin? Rufen Sie uns an, wir sind gerne für Sie da.
Dr. Martin Draxler, öffentlicher Notar & Mediator
Marktplatz 12
2380 Perchtoldsdorf
Telefon: +43 1 8674880-0
Fax: +43 1 8674880-80
E-Mail: kanzlei@notariat-perchtoldsdorf.at
WEB-ERV: N 118805
08:30-12:00
13:00-17:00
08:30-12:00
13:00-17:00
08:30-12:00
13:00-17:00
08:30-12:00
13:00-17:00
08:30-13:00
Kurzparkzone am Marktplatz vor dem Haus, kostenlos Parken im Burghof, Zufahrt über Hochstraße - Weingasse (roter Wegweiser: "Burg")
Parken vor dem Haus (Kurzparkzone) oder am Parkplatz im Burghof (kostenfrei), Zufahrt über Krautgasse – Hochstraße – Weingasse (Wegweiser „BURG“)