Firmenbuch

Leistungen

Firmenbuchauszug vom Notar in Perchtoldsdorf

Auszüge und Informationen aus dem Firmenbuch rasch und unkompliziert

Wie komme ich zu einem Firmenbuchauszug und welche Informationen sind darin zu finden?
Firmenbuchauszüge erhalten Sie gerne auf Bestellung auch zeitnah als Rückmail, beglaubigte Auszüge versenden wir am Tag der Bestellung. – Das Firmenbuch enthält über den Registereintrag eines Unternehmens hinaus noch zahlreiche weitere nützliche Informationen, die Sie im Notariat einsehen und als einfache Auszüge oder mit notarieller Bestätigung anfordern können.

Wozu dient ein historischer Auszug?
Bereits gelöschte Eintragungen geben Einblicke in die Geschichte des Unternehmens.

Kann im Firmenbuch auch nach Personen gesucht werden?
Bei rechtlichem Interesse können alle jemals seit Umstellung des Firmenbuches von schweren, gebundenen Büchern auf eine öffentlich einsehbare Datenbank erfasste Personen mit ihren Funktionen in einem (in diesem Zeitraum) registrierten Unternehmen abgefragt werden.

Warum benötige ich einen Ähnlichkeits-Check für meinen Firmenwortlaut?
Bei der Gründung eines Unternehmens ist die Unterscheidbarkeit des gewünschten Firmennamens zu jenem anderer registrierter Firmen vom Firmenbuchgericht zu prüfen. Wir machen für Sie den Ähnlichkeits-Check und beraten Sie zu möglichen Varianten Ihres gewünschten Firmennamens.

Ist eine Einsicht in Jahresabschlüsse von Unternehmen möglich?
Auch im Firmenbuch veröffentlichte Jahresabschlüsse können abgerufen werden. Einen Hinweis auf die Unternehmensführung kann die (rechtzeitige) Vorlage der Jahresabschlüsse geben.

Welche unternehmensbezogene Dokumente sind im Firmenbuch einsehbar?
Im Firmenbuch finden sich zahlreiche unternehmensbezogene Urkunden, so etwa auch die Letztfassung von Gesellschaftsverträgen, aber auch Protokolle über Generalversammlungen, die für die Beurteilung eines Unternehmens aufschlussreich sein können.

Notarielle Bestätigung
über Zeichnungsberechtigungen und andere Tatsachen aus dem Firmenbuch: Notare bestätigen regelmäßig die Echtheit von Unterschriften der Geschäftsführung von Unternehmen am Tag der Unterfertigung, die Berechtigung zur Zeichnung für das Unternehmen an diesem Tag, oder auch zu einem früheren Zeitpunkt, wenn die Unterschrift bereits vor dem Zeitpunkt der Beglaubigung geleistet und vor dem Notar als die eigene anerkannt worden ist.

Beglaubigung zweisprachig und Apostille
Auf Wunsch erhalten Sie die Beglaubigung der Unterschriften auf Deutsch und Englisch. Für Verwendung von Dokumenten in manchen Ländern ist auch noch eine Überbeglaubigung mittels “Apostille” erforderlich. Sie dient der Bestätigung der Amtsbefugnis des beglaubigenden Notars und wird vom Landesgericht mittels eines Stempels in der gewünschten Landessprache ausgestellt.

Sie benötigen einen Termin? Rufen Sie uns an, wir sind gerne für Sie da.