Die Gesellschaft – der Vertrag
Ein zentrales Beratungsfeld für unsere Juristen ist die Wahl der richtigen Rechtsform bei Gründung eines Unternehmens. Häufigste Rechtsform in unserem Notariat in Perchtoldsdorf ist die GmbH. Besonders wichtig ist uns die Gestaltung des Gesellschaftsvertrages nach den konkreten Anforderungen der Gesellschafterinnen und Gesellschafter. Der Gesellschaftsvertrag legt – meist ein für alle Mal – die Spielregeln fest, nach denen die Zusammenarbeit innerhalb eines Unternehmens, zwischen den Gesellschafterinnen bzw. Gesellschaftern untereinander und zwischen Gesellschafterinnen bzw. Gesellschaftern und Geschäftsführung funktionieren soll. Ein vorausschauend abgefasster Gesellschaftsvertrag berücksichtigt die Interessen aller Beteiligter und regelt möglichst umfassend absehbare Veränderungen in ihren Verhältnissen. Wir überlegen mit Ihnen, was in Fällen geänderter persönlicher oder wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit der Gesellschafterinnen bzw. Gesellschafter, in Krisen der Gesellschaft, bei Meinungsverschiedenheiten unter den Gesellschafterinnen bzw. Gesellschaftern, im Todesfall oder bei Insolvenz einer Gesellschafterin bzw. eines Gesellschafters und in anderen Szenarien geschehen soll. Wenn der Vertrag die Verhältnisse so abbildet, dass Sie in der Praxis erst gar nicht nachlesen müssen, und er im Streitfall klar regelt, wie vorzugehen ist, dann wissen wir, dass wir gut gearbeitet haben. In der Beratung mit Ihnen nehmen wir uns die dafür nötige Zeit.
Wie komme ich vom Gesellschaftsvertrag zur Eintragung in das Firmenbuch?
Wir bereiten alle erforderlichen Dokumente für die Eintragung Ihres Unternehmens im Firmenbuch vor. Die elektronische Firmenbucheingabe bringen wir in der Regel schon am Tag nach der Unterfertigung der Gründungsdokumente ein. Bei guter Vorbereitung halten Sie so den Firmenbuchauszug Ihres Unternehmens innerhalb weniger Tage in Händen.
Kann ich meinen Gesellschaftsvertrag überprüfen lassen?
Gerne überprüfen wir Ihren Gesellschaftsvertrag und empfehlen die für Sie passenden Änderungen.
Was muss ich tun, wenn Änderungen bei meinem Firmenbucheintrag nötig sind?
Aufträge für Änderungen im Firmenbuch können per E-Mail vorbereitet werden. Zu rechtlichen Beurteilung benötigen wir häufig die aktuelle Fassung des Gesellschaftsvertrages und sparen Zeit, wenn der Vertrag Ihrem Auftrags-Mail bereits angeschlossen ist.
Welche Recherchen sind im Firmenbuch möglich?
Das Firmenbuch enthält zahlreiche nützliche Informationen. Mehr dazu finden Sie unter LEISTUNGEN – FIRMENBUCH.
Sie benötigen einen Termin? Rufen Sie uns an, wir sind gerne für Sie da.
Dr. Martin Draxler, öffentlicher Notar & Mediator
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2380 Perchtoldsdorf
Telefon: +43 1 8674880-0
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