Beglaubigungen-icon

MEIN HUND IST MEIN ERBE.

| m.draxler

Geht das?

Fragen zum Thema kommen im Zusammenhang mit der Testamentserrichtung in unserer Kanzlei immer wieder, und: Nein! – Ein Tier ist nicht erbfähig. Eine solche Erbseinsetzung wäre unwirksam. Ist sonst niemand in dem Testament als Erbe vorgesehen erben die nächsten Angehörigen nach gesetzlicher Erbfolge, Ehegatte und eingetragener Partner, gibt es keine Angehörigen oder Lebensgefährten fällt der Nachlass an die Republik Österreich.

Wie kann ich dann sicherstellen, dass mein Tier im Fall des Falles weiterhin gut versorgt wird?
Da fragen wir zunächst einmal ganz praktisch, wer sich dann um das Tier kümmern würde, ob es laufende, möglichst tägliche Kontakte gibt, sodass sofort auffallen würde, wenn jemand zu Hause verstirbt und das Tier dann auch gleich betreut werden kann. Leider kommt es immer wieder vor, dass Haustiere neben Verstorbenen in der Wohnung halb verhungert aufgefunden werden. Dann gilt es noch Personen zu finden, die auch willens und in der Lage sind sich um das Tier zu kümmern. Meist soll es ja gerade nicht einer Einrichtung übergeben werden. Ist eine solche Person gefunden empfiehlt sich auch ihre Bereitschaft zur Übernahme des Tieres noch zu Lebzeiten zu klären.

Mein Tier in meinem Testament
Mit einem Testament kann ich die Versorgung meines Tieres sicherstellen. Es braucht dazu allerdings eine Person oder eine Einrichtung, die als Erbe oder Erbin eingesetzt oder mit einem Vermächtnis bedacht wird. Mit einer Auflage oder der Bestimmung eines Testamentsvollstreckers kann ich darüber hinaus auch eine Kontrolle meiner Verfügung einrichten.

Die für Ihr Tier passenden Regelungen besprechen wir gerne ausführliche mit Ihnen im Detail. – Mehr zum Thema Erben und Vererben finden Sie hier.

 

Sie benötigen einen Termin? Rufen Sie uns an, wir sind gerne für Sie da.