Gesellschaftsrecht im Notariat Perchtoldsdorf

Erben im Patchwork

| m.draxler

„Ich bin die einzige Tochter meiner Eltern. Aus erster Ehe meines Vaters habe ich noch zwei Halbgeschwister, einen Bruder und eine Schwester. Meine Eltern haben ein Testament gemacht, in dem zuerst der andere Ehegatte, ist der aber verstorben alle Kinder zu Erben eingesetzt sind. Das kann ich bei meinem Vater noch verstehen, aber bei meiner Mutter? Gerecht ist das nicht! Was kann ich tun?“

In der Patchwork-Familie sind mitunter die vom einen Ehegatten in die Ehe mitgebrachten Kinder, besonders wenn sie gemeinsam aufgezogen werden, dem anderen Ehegatten nahe wie die eigenen und werden manchmal im Testament den eigenen Kindern gleichgestellt.

Die Antwort auf obige Frage an das leibliche Kind der Mutter: Rechtlich spricht nichts gegen die Gleichbehandlung aller Kinder durch die Mutter. In deren Todesfall kann die leibliche Tochter aber einen Ausgleich verlangen, insoweit ihr Pflichtteil verletzt ist. Das wäre hier der Fall: Ihr Pflichtteilsanspruch ist der Wert des halben Nachlasses, sie erhält als Miterbin laut Testament aber nur ein Drittel.

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