Verlassenschaft

Leistungen

Der Notar als Gerichtskommissär und Erbenvertreter

Notarielle Unterstützung bei Verlassenschafts­verfahren im Notariat Perchtoldsdorf

Unabhängig und unparteiisch – für alle da
Der Notar in Gerichtskommissionssachen ist unabhängig und unparteiisch für alle Beteiligten des Verlassenschaftsverfahrens da, informiert, hilft bei der Antragstellung im Verfahren und wirkt bei Bedarf auf einvernehmliche Regelungen zwischen den Parteien eines Verfahrens hin.

Erbenvertretung im Verlassenschaftsverfahren
Das Notariat in Perchtoldsdorf ist für Verlassenschaften in den Gemeinen Perchtoldsdorf, und Breitenfurt zuständig. Fällt eine Verlassenschaft nicht in diese Zuständigkeit, können Sie uns mit Ihrer Vertretung als Erbin oder Erbe beauftragen. Sie werden dann persönlich von unseren Juristen in allen Rechtsfragen beraten und im Verfahren vertreten. In Ihrem Auftrag nehmen wir Kontakt mit dem nach der Verteilungsordnung zuständigen Kolleginnen und Kollegen auf und führen das Verfahren – soweit rechtlich möglich – im schriftlichen Weg. So versorgen wir Sie mit den für Sie richtigen Informationen und beraten und vertreten Sie persönlich bei Verhandlungen mit den anderen Verfahrensbeteiligten.

Der Notar im Auftrag des Gerichts
Bei einem Todesfall sendet das Standesamt eine Sterbemitteilung an das zuständige Bezirksgericht. Das Gericht eröffnet einen Verlassenschaftsakt und vergibt eine Aktenzahl. Der Gerichtsakt wird dann dem nach der Verteilungsordnung zuständigen Notar zur Durchführung des Verlassenschaftsverfahrens – als Gerichtskommissär – übermittelt.

Wie läuft die sogenannte “Todesfallaufnahme” beim Notar ab?
Der Notar sammelt alle rechtlich bedeutsamen Informationen über die Verstorbene bzw. den Verstorbenen, allfällige Testamente und andere letztwillige Anordnungen oder Verträge auf den Todesfall, erhebt Vermögen und Schulden der Verstorbenen bzw. des Verstorbenen und die Personen, denen diese Vermögenswerte zukommen sollen. Er nimmt mit den nächsten Angehörigen Kontakt auf und hält das Ergebnis seiner Erhebungen und ihrer Auskünfte zu den genannten Themen in der Todesfallaufnahme fest. Oft kann nach deren Ergebnis schon gesagt werden, wie das Verfahren voraussichtlich verlaufen wird.

Verlassenschaftsverfahren bei geringfügigen Nachlässen
Ist kein Nachlass vorhanden wird das Verfahren eingestellt. Bei geringeren Nachlässen wird den ermittelten Erbinnen und Erben die Verfügung über die Nachlasswerte mit Gerichtsbeschluss eingeräumt. Ist geringer Nachlass vorhanden kann er der Person, die die Begräbniskosten bezahlt hat, in einem vereinfachten Verfahren auf ihren Antrag überlassen werden.

Gefahren bei Annahme der Erbschaft – wie schützt mich der Notar?
Bei größeren Nachlässen informiert der Notar die Erbinnen und Erben ausführlich über die Möglichkeiten der Annahme (oder auch Ausschlagung) der Erbschaft und die damit verbundenen Risken. Nach Art der von der Erbin bzw. vom Erben abgegebenen Erbantrittserklärung haftet die Erbin bzw. der Erbe nämlich entweder beschränkt mit dem Wert des Nachlasses, abzüglich der Schulden des Verstorbenen, oder auch unbeschränkt. Sie oder er haftet für Schulden der Verstorbenen bzw. des Verstorbenen aber jedenfalls mit ihrem bzw. seinem ganzen eigenen Vermögen, und zwar auch dann, wenn sie oder er diese Schulden nicht kannte oder wenn ererbtes Vermögen längst verbraucht und das Geld ausgegeben worden ist.

Der Abschluss des Verlassenschaftsverfahrens –  Einantwortung und Amtsbestätigung
Das Verlassenschaftsverfahren endet mit dem Einantwortungsbeschluss als Nachweis der Rechtsnachfolge der Erbin bzw. des Erbens oder der Erben nach der bzw. dem Verstorbenen. Vermächtnisnehmerinnen und Vermächtnisnehmer erhalten eine Amtsbestätigung für die Übertragung von Liegenschaftsvermögen.

Wie hilft mir der Notar Steuer zu sparen?
Keine Erbschaftssteuer, aber…
…bei Immobilien ist vorausschauende Planung gerade jetzt wichtig. Soll eine ererbte Immobilie zeitnah verkauft werden, so lässt sich mit Verkauf im Zuge des Verlassenschaftsverfahrens viel Geld sparen. Sind künftig Teilungen oder Tausch zwischen Erbinnen und Erben geplant oder soll in naher Zukunft eine ererbte Liegenschaft weiter übertragen werden, empfiehlt sich eine gründliche steuerliche Beratung. Es gilt: So viele Übertragungen wie nötig, so wenige wie möglich.

Nach Abschluss des Verlassenschaftsverfahrens: Der Notar hilft bei Eintragungen in Grundbuch und Firmenbuch
Gehören zum Nachlass Liegenschaften oder Unternehmen, so kümmern wir uns in Ihrem Auftrag um Grunderwerbssteuer und gerichtliche Eintragungsgebühr und die erforderlichen Eintragungen in Grundbuch und Firmenbuch.

Sie benötigen einen Termin? Rufen Sie uns an, wir sind gerne für Sie da.