Wer über lange Jahre viel Geld in die Erhaltung seines Hauses gesteckt hat, dem bleiben oftmals in der Pension keine großen Ersparnisse, die man dann gut brauchen könnte. Das Haus zu verkaufen und sich dadurch finanziellen Spielraum zu verschaffen scheidet meist als Option aus, man möchte den Lebensabend ja solange wie möglich in den eigenen vier Wänden verbringen. Ein Modell zur Lösung ist der Verkauf gegen Vorbehalt eines im Grundbuch sichergestellten höchstpersönlichen und lebenslänglichen Wohnungsgebrauchsrechtes. Was neuerdings am Markt beworben wird könnte auch eine langfristige Anlageform für private Investoren sein. Der Kaufpreis errechnet sich bei diesem Modell vom Verkehrswert des Hauses (samt Grundstück), abzüglich des Wertes des Wohnungsgebrauchsrechtes. Bei der Wertermittlung hilft die Schätzung durch einen gerichtlich beeideten Sachverständigen.
Nach dem Verkauf wohnt man kostenlos, es fallen aber in der Regel weiterhin Erhaltungs- und Betriebskosten an. Einen Wermutstropfen gibt es auch noch: Die Verkäufer zahlen Immobilienertragssteuer, meist 4,2% vom Veräußerungserlös, wenn Haus und Grundstück bis zum 31.03.2002 angeschafft worden ist, ansonsten 30% vom Veräußerungsgewinn.
Ein solcher Verkauf ist kein kleiner Schritt, immerhin wohnt man danach nicht mehr als Eigentümer, wenn auch grundbücherlich gesichert, und kann Haus und Grund nicht mehr vererben oder verschenken. Mit dem sofort verfügbaren Verkaufserlös lässt sich der Ruhestand aber viel freier als bisher gestalten und bei Bedarf können Hilfs- und Pflegeleistungen zugekauft werden, die von der Pension allein nicht zu bezahlen wären.
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