Mediation

Die „vorweggenommene“ Erbfolge

| m.draxler

„Die Frage, wer mehr bekommen hat, stand im Vordergrund, und ich stand mit 75 am Abgrund“. Er sei über das Verhalten seiner Kinder „enttäuscht“. Es sei einer seiner größten Fehler im Leben gewesen, bereits vor seinem Tod seinen Kindern testamentarisch den Großteil seines Vermögens überlassen zu haben. So zitierten zahlreiche Medien kürzlich einen bekannten südtiroler Extrembergsteiger. – Ein Fehler?

Künftige Erben in die Testamentserrichtung einzubeziehen

  • schafft klare Verhältnisse, der Testator holt sich Rückmeldungen von den Begünstigten schon zu seinen Lebzeiten, kann die Verteilung seines Vermögens interessenbasiert ausbalancieren und hilft so künftigen Streit unter den Erben zu vermeiden;
  • führt mitunter zu einer ganz neuen Sichtweise, vielleicht auch zu grundlegenden Änderungen bei der Verteilung des Erbes bzw. der Auswahl der Begünstigten;
  • belastet den Testator oder die Testatorin mit der Mühe sich mit der Familiendynamik bzw. den Beziehungen seiner Begünstigten zu Lebzeiten auseinanderzusetzen.

Und: Ein Testament kann jederzeit einseitig widerrufen bzw. geändert werden. Die Übertragung von Vermögen zu Lebzeiten in aller Regel nicht. Im Einzelfall die persönlichen, rechtlichen, finanziellen und steuerrechtlichen Konsequenzen vorausschauend gegeneinander abzuwägen hilft späte Reue bei der Vermögensverteilung zu vermeiden.

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