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Die Vor­sorge­voll­macht vom Notar

| m.draxler

Wer Haus oder Wohnung gegen Feuer oder Wasserrohrbruch ganz selbstverständlich  versichert hat, mag an den Schadensfall nicht mehr denken müssen. Noch weniger wollen wir uns mit Schaden an der eigenen Person beschäftigen, auch wenn das Risiko durch Sport, gesundheitliche Einschränkungen oder fortgeschrittenes Alter zunimmt, in eigenen Angelegenheiten nicht mehr selbst entscheiden zu können. Die Vorsorgevollmacht ist die Versicherung für solche Fälle.  Sie berechtigt meine Vertrauenspersonen mich in allen erdenklichen Angelegenheiten zu vertreten, bei Ärzten und Krankenhäusern, in Pflegesachen, bei Banken, Post, Finanzamt, Grundbuch, überhaupt bei allen Behörden und Gerichten, vorausgesetzt, die Vertretungsbereiche sind in der Vollmacht ausdrücklich geregelt.

Der Notar klärt mit allen Beteiligten die genauen Inhalte der Vollmacht, informiert über Anwendung und mögliche Risken und nimmt die Vollmacht als Notariatsakt auf. Durch die Vorsorgevollmacht wird die Handlungsfähigkeit nicht eingeschränkt, sie „verlängert“ sie im Gegenteil im Vorsorgefall.

Mit Registrierung der Vollmacht im Zentralen Vertretungsverzeichnis ist sichergestellt, dass nicht von Gericht im Vorsorgefall ein eigener Vertreter bestellt wird. Wirksam wird sie, wenn dem Notar der Eintritt des Vorsorgefalls vom Arzt bestätigt wird und er die Wirksamkeit im Vertretungsverzeichnis registriert hat.

Damit die Vorsorgevollmacht genau passt, braucht es ein ausführliches Beratungsgespräch, einen Entwurf zum „Überschlafen“ und einen gemeinsamen Termin aller Beteiligten zur Errichtung der Vollmacht. Diese Versicherung hält dann solange Sie wollen, wird sie nicht widerrufen, auch auf Lebenszeit.

Sie benötigen einen Termin? Rufen Sie uns an, wir sind gerne für Sie da.