Gesellschaftsrecht

DIE KOSTEN BEIM NOTAR

| m.draxler

.. erfahren Sie bei uns – wann immer möglich – im Vorhinein. Ist das Ausmaß der nachgefragten notariellen Leistungen nicht vorhersehbar klären wir gemeinsam wo Kosten entstehen können und wie sie zu berechnen sind. Die Grundlage dafür sind drei Tarifordungen:

DER NOTARIATSTARIF
ist die gesetzliche Grundlage für die Berechnung typischer notarieller Leistungen wie Kaufvertrag, Schenkung, Darlehensverträge, Ehepakte, Erbverträge, Unterschriftsbeglaubigung und vieles andere mehr. Er ist ein Höchsttarif, darf also nicht überschritten werden.

DER GERICHTSKOMMISSIONSTARIF
dient zur Berechnung von Leistungen, die wir als Vertreter des Bezirksgerichtes Mödling in Verlassenschaftssachen erbringen. Er ist ein Pauschaltarif. Bemessungsgrundlage ist der Wert des Nachlasses, bei Liegenschaftsvermögen meist der niedrige dreifache Einheitswert des Finanzamtes. Geringe Nachlässe müssen vom Notar aber auch oft unentgeltlich abgehandelt werden.

DER RECHTSANWALTSTARIF
wird hilfsweise für Eingaben oder Verhandlungen herangezogen.

Alle Tarife sind gesetzlich geregelt.

Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Fairness in der Kostengestaltung ist uns wichtig. Deshalb sprechen wir darüber auch immer im Vorhinein und bieten eine Kostenvereinbarung an.

 

Sie benötigen einen Termin? Rufen Sie uns an, wir sind gerne für Sie da.