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DER EHEVERTRAG – EIN „MUSS“?

| m.draxler

In der Ehe (eingetragenen Partnerschaft) gelten Regeln, Rechte und Pflichten, die den Partnern ein Stück Sicherheit in ihren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen geben sollen. Nicht alle sind zwingendes Recht, sie können mit einem Notariatsakt „abgewählt“ oder individuell gestaltet werden. Zusätzlich können Regeln vereinbart werden, z.B. wie konkret die Partner die von ihnen gewünschte Gütertrennung leben wollen.

Führende Themen sind Vermögensaufteilung, besonders die Frage, wem die „Ehewohnung“ verbleibt, Ausgleich für unterschiedliche Beiträge zu ihrer Anschaffung und Unterhalt im Scheidungsfall, sowie das wechselseitige Erbrecht.

Klare Regelungen hinsichtlich der Ehewohnung und eine saubere Dokumentation von Geldflüssen während der Ehe erleichtern die künftige Auseinandersetzung. Ein Unterhaltsverzicht für den Scheidungsfall will für den einkommensschwächeren Partner gut überlegt sein. Haben die Ehegatten Kinder aus erster Ehe, eine eigene Wohnung, wollen ihr Vermögen nur an ihre Nachkommen vererben, und brauchen keine Pension nach dem Erstversterbenden, spricht nichts gegen einen Verzicht auf alle unterhalts-, erb- und pflichtteilsrechtlichen Ansprüche.

Ein Ehevertrag ist kein „Muss“, Rechtsinformation am Besten  v o r  Eheschließung oder Eintragung einer Partnerschaft aber eine dringende Empfehlung!

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