Ein Testament ändert die vom Gesetz ansonsten vorgesehene Erbfolge und soll zu einer zweifelsfreien Aufteilung des Erbes führen. Zahllose Streitfälle entstehen aber auch immer wieder und finden sich dann gerne in den Medien: Das undatierte, verlegte, widerrufene, vergessene, formungültige, erzwungene, (wegen Rechtsirrtums) falsche, gefälschte, unterdrückte, usw…
Das überholte Testament.
Hier hat niemand etwas falsch gemacht, nur haben sich die Umstände, unter denen das Testament errichtet worden ist, nachträglich geändert und niemand daran gedacht, auch das Testament zu ändern. Ein vermachter Vermögenswert wurde verkauft: Sollte der Kaufpreis stattdessen vermacht sein? Die Eigentumswohnung wurde vermacht, in der Folge eine Hälfte verschenkt. In diesem Fall fällt die nachlasszugehörige Hälfte automatisch an den überlebenden Miteigentümer. Passt das noch zu den ursprünglichen Absichten des Testators über die Vermögensverteilung insgesamt? Die Ehe wurde nach Testamentserrichtung geschieden, das Testament nicht widerrufen. Sollte es wirklich aufrecht bleiben? Das Gesetz vermutet in diesem Fall das Gegenteil.
Testamente sollten, wie andere laufende Verträge auch, in regelmäßigen Abständen auf Aktualität überprüft und allenfalls angepasst werden. Mitunter genügt ja auch schon ein kurzer handschriftlicher Nachtrag.
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